GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) & CLP-Verordnung
Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einzigartiges System zur Einstufung von Chemikalien sowie zu deren Kennzeichnung auf Verpackungen und Sicherheitsdatenblättern.
Zur Umsetzung dieses Kennzeichnungssystems in Europa wurde die "CLP-Verordnung" (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) geschaffen, die am 20. Januar 2009 in Kraft trat. Diese Verordnung schreibt vor, dass alle Stoffe seit dem 1. Dezember 2012 und alle Gemische seit dem 1. Juni 2015 nach dem GHS eingestuft und gekennzeichnet werden müssen. Die Kriterien der Verordnung sollen dazu dienen, gefährliche Chemikalien zu identifizieren und ihre Benutzer über die jeweiligen Gefahren zu informieren.
Die CLP-Verordnung stützt sich bei der Einstufung nach dem GHS auf Expertenwissen. Die Gefährlichkeit eines bestimmten Stoffs oder Gemischs wird auf der Grundlage einschlägiger Kriterien bewertet, und der Stoff/das Gemisch wird dann den entsprechenden Gefahrenklassen und -kategorien zugewiesen. Während die Gefahrenklasse Aufschluss über die Art der Gefahr gibt, dient die Gefahrenkategorie als Mittel zur Abstufung innerhalb einer Klasse. In der EU gibt es derzeit 16 Klassen für physikalische Gefahren, 10 für Gesundheitsgefahren und zwei Klassen für Umweltgefahren.
Ihre Einstufung bestimmt die Kennzeichnung von Chemikalien auf der Verpackung und auf Sicherheitsdatenblättern. Die Gefahren werden durch Piktogramme visualisiert, die durch Signalwörter ("Gefahr", "Achtung") ergänzt werden. Darüber hinaus erläutern Gefahrenhinweise (H-Sätze) die Art und ggf. den Grad der Gefahr. Sicherheitshinweise (P-Sätze) geben standardisierte Empfehlungen zur Begrenzung oder Vermeidung schädlicher Auswirkungen.
Stand: Dezember 2015
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