Kraftstoffe für die Luftfahrt: Flugzeugtreibstoff, Flugbenzin (Avgas), Jet B, Biokerosin

Flugkraftstoffe sind Kraftstoffe, die für den Antrieb von Flugzeugen verwendet werden. Grundsätzlich wird zwischen vier verschiedenen Flugkraftstoffen unterschieden:

Düsenkraftstoff (Jet A-1, Kerosin)

Flugturbinenkraftstoff (Typ Jet A-1, auch JP-1A genannt) wird weltweit in den Turbinentriebwerken (Düsentriebwerke, Turboprops) der Zivilluftfahrt verwendet. Es handelt sich um ein sorgfältig raffiniertes, leichtes Erdöl. Die Kraftstoffart ist Kerosin. Jet A-1 hat einen Flammpunkt von über 38 °C und einen Gefrierpunkt von -47 °C. Jet A ist ein ähnlicher Kerosin-Treibstoff, der normalerweise nur in den USA erhältlich ist.

Nach der Raffinierung wird dem Flugbenzin eine äußerst geringe Menge verschiedener Additive beigemischt. Diese Additive verhindern u. a., dass sich der Kraftstoff unkontrolliert entzündet, dass sich Ablagerungen in der Turbine bilden oder dass sich der Flugkraftstoff elektrisch auflädt. Es gibt auch Zusätze, die das Wachstum von Organismen im Flugkraftstoff verhindern. Bestimmte andere Additive sorgen dafür, dass das Flugbenzin nicht einfriert: Die Lufttemperatur in Reiseflughöhe liegt oft unter -30°C (-22°F), und das Einfrieren von Flugkraftstoff hätte lebensbedrohliche Folgen. NATO-Militärflugzeuge verwenden denselben Flugzeugtreibstoff - mit noch mehr speziellen Zusätzen - unter dem Namen Jet Propellant 8 (JP-8).

Aufgrund der sehr hohen Anforderungen von Flugzeugtriebwerken an den Treibstoff unterliegt dieser Treibstoff sehr umfassenden, international genormten Qualitätsanforderungen.

Kerosin-Benzin-Gemisch (Jet B)

Dieser Flugkraftstoff wird für Militärjets verwendet. Dieses spezielle Gemisch (Klasse Jet B, auch JP-4 genannt) aus etwa 65 % Benzin und 35 % Kerosin wird in Regionen mit besonders niedrigen Temperaturen verwendet, da es mit einem Flammpunkt von 20 °C leichter entflammbar ist und sein Gefrierpunkt bis auf -72 °C sinken kann (im Vergleich zu -47 °C bei Jet A-1). Allerdings müssen die Triebwerke für die Verwendung dieser Flugkraftstoffe geeignet sein.

Flugbenzin (Avgas)

Flugbenzin wird auch kurz Avgas genannt. Dieser Flugkraftstoff wird in der Regel nur in den älteren Kolbenmotoren von Sportflugzeugen und kleinen Privatflugzeugen verwendet, die verbleites Benzin mit einer hohen Oktanzahl benötigen. Avgas als verbleites Benzin mit 100 Oktan erfüllt diese Anforderungen. Weltweit ist nur noch die Sorte Avgas 100 LL erhältlich, ein reguläres bleifreies (LL) Benzin, das der US-Norm ASTM D910 für 100 LL unterliegt. Nur Flugzeuge mit Ottomotor können mit Avgas betrieben werden; turbinengetriebene Flugzeuge oder solche mit Dieselmotoren benötigen Kerosin als Treibstoff (vgl. Jet Fuel).

Da Avgas teuer ist, wird zunehmend auf Dieselkraftstoff und Kerosin umgestellt. Der hohe Preis ergibt sich aus dem geringen Produktionsvolumen, den langen Lieferwegen und den aufwendigen Qualitätskontrollen. Die Verbreitung von Mogas (Motorenbenzin) hängt ebenfalls mit dem hohen Preis von Avgas zusammen. Mogas ist relativ billig und entspricht dem Tankstellen-Superbenzin - plus einiger Zusätze. Die Verbreitung von Mogas verläuft jedoch schleppend, da die erforderliche Umrüstung von Flugzeugtriebwerken sehr komplex sein kann.

Biokerosin

Als fossiler Treibstoff wird Flugzeugtreibstoff langfristig teurer werden. Daher wird seit einiger Zeit an erneuerbaren Alternativen geforscht, z. B. an Biokerosin auf der Basis von Algen oder Biokraftstoffen aus Jatropha- und Leindotteröl oder "Solar Jet". Biokerosin ist ein Gemisch aus Kerosin und Biokraftstoffen, das die Luftfahrtindustrie seit einigen Jahren in zahlreichen Testflügen erprobt.

Übersicht der Flugtreibstoffe

BezeichnungArt des FlugkraftstoffsAnwendung
Jet A-1 (USA: Jet A)KerosinZivile Luftfahrt (Strahltriebwerk, Turboprop)
Strahl BKerosin-Benzin-GemischZivile Luftfahrt, Militär (Düsentriebwerk)
Avgas 100 LL

Mogas
Benzin

Superbenzin mit Additiven
Sportflugzeuge (Kolben-/Benzinmotor)
BiokerosinKerosin-Biokraftstoff-GemischZivilluftfahrt, auch Tests für das Militär

Besteuerung

Gewerbliche Fluggesellschaften aus Deutschland, die Passagiere oder Güter befördern, sind in der Regel von der Energiesteuer auf Kerosin und Flugturbinenkraftstoff befreit - diese Befreiung gilt jedoch nicht für die private Luftfahrt. Die deutsche Steuerbefreiung beruht auf EU-Recht und verschiedenen internationalen Abkommen. Auf europäischer Ebene können die Mitgliedstaaten jedoch gemäß Artikel 14 der EU-Richtlinie 2003/96 die Steuerbefreiung auf die Lieferung von Kerosin sowie auf den internationalen und innergemeinschaftlichen Verkehr beschränken.


Stand: Dezember 2015
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